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Qualzuchthund ausgesetzt?

Lochen/Naarn/Linz/Wien, 11.10.2023 – Kurz nach dem gestern Abend im ORF2 Report ausgestrahlten Interview der PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler zum Fall Naarn wurde dieser ein neues Beweisfoto zugespielt. Der Screenshot der mittlerweile gelöschten Seite zeigt die Züchterin Kerstin N., wie sie in ihrem Garten mit einem ihrer Hunde das umstrittene Beißtraining alleine durchführt und sich damit öffentlich brüstet! “Sie ist in dieser Szene Scheintäter und Hundeführer in einer Person! Nun dämmert mir auch, warum Elmo am 2. Oktober nicht nur die Joggerin, sondern auch seine Halterin angefallen und schwer verletzt haben könnte”, so Stadler. Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE wird dieses weitere Beweisstück der Staatsanwaltschaft vorlegen, da es nicht nur den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung erhärtet, sondern zusätzlich den Verdacht der gerichtlich strafbaren Tierquälerei nach Paragraph 222 Strafgesetzbuch aufkommen lässt, der nicht nur tierquälerische Trainingsmethoden sondern auch die mutwillige Tötung umfasst und bis zu weiteren zwei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten kann.

Laut ungarischer Datenbank handle es sich um eine Amerikanische Bulldogge, allerdings um ein Exemplar mit starken Qualzuchtmerkmalen. “Die Schnauze ist extrem kurz, wodurch es schon bei geringer Aktivität zu schwerer Atemnot kommen kann. Am häufigsten sieht man solche krankhaften Zuchtmerkmale bei französischen Bulldoggen, die leider zu einer Moderasse wurden und sehr unter den bedenklichen Schönheitsidealen ihrer Halter leiden”, klagt PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler, die schon einige Opfer operieren lassen musste, damit sie frei atmen können. “Vor einem guten Jahr hat Tierschutzminister Rauch Zucht, Verkauf, Import und Erwerb solcher Rassen in Österreich verboten. Aber wie so oft kümmert das kaum jemand und die Tiere müssen weiter leiden, weil die Züchter und Halter nicht kontrolliert werden und Österreichs offene Grenzen schon seit dem Schengenbeitritt 1997 eine Einladung für kriminelle Organisationen darstellen.”

© PFOTENHILFE Lochen

Die PFOTENHILFE bittet daher um Hinweise, falls jemand Zoe und ihren Halter kennt, der sie entweder sucht oder sich wegen Verstößen gegen das das Tierschutzgesetz und auch Tierquälerei nach § 222 des Strafgesetzbuches verantworten muss, wo auch das Aussetzen von Tieren mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

Auszug aus dem Bundestierschutzgesetz § 8:

Absatz 2: Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541&Artikel=&Paragraf=8&Anlage=&Uebergangsrecht

Veröffentlicht am 09. Oktober 2023

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