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Züchterin wegen Tierquälerei verurteilt

Gilgenberg/Ried/Lochen/Salzburg, 21.1.2025 – Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe plus 480,- Euro Geldstrafe wegen vielfacher Tierquälerei über einen längeren Zeitraum lautete das Urteil am Landesgericht Ried (OÖ) am Montagabend gegen jene 52-jährige Züchterin, bei der vor zwei Jahren wegen eines Tierhaltungsverbots in Gilgenberg 55 Hunde und Katzen beschlagnahmt wurden. Der Tierschutzhof Pfotenhilfe hatte die Tiere in großteils erbarmungswürdigem Zustand aufgenommen und ein Jahr lang gesundgepflegt und betreut.

Der Amtstierarzt schilderte ausführlich die dramatischen Zustände: Unter anderem waren 27 Katzen mit gefrorenem Wasser auf einen vollgekoteten Dachboden gesperrt und haben vor Durst verzweifelt geschrien. Ein Hund hatte kupierte Ohren. Viele der Tiere waren stark verfilzt und litten unter Parasitenbefall, Ohren- und Augenentzündungen sowie Durchfall und Seuchen. Richterin Mag. Tamara Shahin zeigte sich sehr betroffen und entsetzt über die völlige Uneinsichtigkeit der Täterin, und hielt dieser in der Urteilsbegründung vor, dass man wehrlose Tiere doch nicht einfach unversorgt einsperren und im Stich lassen könne. Sie sei schockiert über die Bilder im Akt: “Mich persönlich macht das einfach wirklich traurig. Und offenbar haben Sie auch noch das Gefühl, dass Sie die Tiere gut versorgt haben, sowas verstehe ich einfach nicht.”

Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler, der die Tiere damals abgeholt hat und ebenfalls als Zeuge vernommen wurde, ist über die geringe Strafe und die Tatsache erschüttert, dass die Züchterin trotz Tierhaltungsverbot längst wieder mit mehreren Hunden am Tatort lebt: “Wir haben dies schon im vorigen Frühsommer mit Beweisfoto der Behörde gemeldet. Es ist zum Verzweifeln, fühlt sich an wie ein Kampf gegen Windmühlen. Der Strafrahmen für Tierquälerei muss von der nächsten Regierung dringend von zwei auf fünf Jahre angehoben werden, damit entsprechend abschreckende Urteile auch bei bisher gerichtlich unbescholtenen Tätern möglich werden!”

Die Züchterin versuchte die Schuld auf ihren ebenfalls angeklagten Gatten zu schieben, da sie ihm wegen des Tierhaltungsverbots die Hunde übertragen hätte. Dieser befand sich aber offenbar in einem instabilen Gesundheitszustand, äußerte sich kaum und schwer verständlich und verließ die Verhandlung noch vor der Urteilsverkündung, wodurch sein Verfahren bis zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit abgetrennt werden musste. Ein ebenfalls angeklagter Nachbar erschien erst gar nicht, da er für längere Zeit erkrankt sei. Es wird also weitere Verhandlungstermine brauchen, bis über alle drei Angeklagten ein Urteil gefällt werden kann. Das Urteil gegen die Züchterin ist noch nicht rechtskräftig. Die Pfotenhilfe wurde mit ihrer Kostenersatzforderung auf den Zivilrechtsweg verwiesen. In Salzburg wird gegen die Züchterin weiterhin wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bei Hundeverkäufen ermittelt.

Veröffentlicht am 22. Jänner 2025




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Tierquälereiprozess zwei Jahre nach Razzia bei Züchterin

Anfang 2023 wurden dem Tierschutzhof Pfotenhilfe während einer Razzia in Gilgenberg (Bezirk Braunau) 55 behördlich abgenommene Hunde und Katzen übergeben. Die Behörde erteilte der Züchterin und Tierhändlerin kurz davor wegen mehrfacher Tierquälerei ein Tierhaltungsverbot. Die Staatsanwaltschaft ermittelte da schon längst wegen illegalem Tierhandel und schwerem gewerbsmäßigen Betrug. Die Pfotenhilfe erstattete zusätzlich Anzeige wegen zigfacher Tierquälerei. Zwei Jahre nach der Razzia – die Tiere sind mittlerweile größtenteils an neue Familien vermittelt – stehen am kommenden Montag in Ried drei Beschuldigte wegen Tierquälerei vor Gericht. Strafrahmen: zwei Jahre Haft. Zur Vorgeschichte: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240122_OTS0036

Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler war damals selbst vor Ort: “Die Hunde waren bei Minusgraden in dunkle Verschläge und Container gesperrt. Der Zustand der 27 großteils Rassekatzen war erbarmungswürdig. Sie waren bei einem Nachbarn am zugigen Dachboden bei Minusgraden mit gefrorenem Wasser und ausschließlich großen Brocken Hundetrockenfutter versteckt und kurz vor dem Verdursten. Sie hatten auch weder Katzentoiletten noch Schlafplätze und saßen zwischen Gerümpel in ihren eigenen Fäkalien. Ihre verzweifelten Schreie waren ohrenbetäubend und herzzerreißend, als wir sie mit dem Amtstierarzt von dort befreit haben. Zudem wurden bei einem Kangalrüden die Ohren kupiert und eine Savannahkatze, deren Haltung in Österreich illegal ist, in einem Käfig unter Schmutzwäsche versteckt. Die Züchterin selbst versteckte sich während der Razzia am Dachboden in einem Kasten.”

Viele weitere Tiere wurden kurz vorher an nur teils bekannten Orten versteckt. Deren Verbleib ist bis heute größtenteils unklar. Teilweise sind sie trotz Tierhaltungsverbot wieder vor Ort, was die Pfotenhilfe im Sommer 2024 mit Beweisfotos angezeigt hat.

Währenddessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug weiter. Zahlreiche Geschädigte haben sich gemeldet, die vorgeblich reinrassige Hunde zu überhöhten Preisen gekauft hatten, die oft schwer krank waren und sich bei Gentests auch noch als Mischlinge herausstellten.

© PFOTENHILFE

Veröffentlicht am 16. Jänner 2025




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Katzenwaisenkind bei Minusgraden gefunden

Bei Minusgraden wurde letzte Woche ein verwaistes Katzenbaby gefunden und zum Tierschutzhof Pfotenhilfe gebracht. “Simbaline” wurde erstversorgt und darf jetzt in Geborgenheit und Wärme ihre schreckliche Vergangenheit vergessen. Auch im Winter werden immer wieder Waisenkinder gefunden.

Um die nächste Kätzchenschwemme einzudämmen, startet die Pfotenhilfe jetzt einen Kastrationsaufruf. Die nächsten zwei, drei Wochen entscheiden. Alle Katzen und Kater, die bis dahin nicht kastriert sind, werden sehr wahrscheinlich ab Ende März Nachkommen haben. Deshalb verleiht der Tierschutzhof Lebendfallen, mit denen scheue Katzen direkt zum Tierarzt gebracht werden können. Dort werden sie auch gechippt und registriert. Das Land OÖ fördert die Kosten seit vielen Jahren, den Rest trägt die Pfotenhilfe – auch Behandlungskosten kranker Katzen.

“Wir appellieren an die Menschen, Verantwortung zu übernehmen, auch wenn es sich nicht um ihre Tiere handelt”, sagt Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. “Jedes einzelne so verhinderte Katzenbaby hilft, weitere Vermehrung und damit einhergehendes Tierleid einzudämmen. Schwerer Katzenschnupfen, der zu Erblindung und sogar zum Tod führen kann, ist keine Seltenheit. Viele sterben unentdeckt an Seuchen – hilflos, langsam und qualvoll. Oder sie werden überfahren. Seit 1.1.2005 haben wir ein Bundestierschutzgesetz. Seit 20 Jahren gilt also auch die Katzenkastrationspflicht. Wir erleben das Drama um herrenlose Katzen und deren Babys aber Jahr für Jahr unvermindert, weil Menschen sich nach wie vor nicht an die Gesetze halten.”

© PFOTENHILFE

Veröffentlicht am 13. Jänner 2025