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Qualvoll gestorbene Hunde: Anzeige an Staatsanwaltschaft

Im Fall der am Montag letzter Woche in einem Anhänger im Bezirk Vöcklabruck gestorbenen Hunde bringt der Rechtsanwalt des Vereins Pfotenhilfe jetzt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Er sieht den Tatbestand der Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch durch die – laut Hinweisen – südburgenländische Halterin verwirklicht. Es sei allgemein bekannt, dass bei hohen Temperaturen Hunde in Fahrzeugen schon nach wenigen Minuten erhebliche Probleme haben können und es schnell lebensgefährlich werden kann. Damit sei zumindest der für die gerichtliche Strafbarkeit erforderliche bedingte Vorsatz erfüllt, wofür der Gesetzgeber bei Tierquälerei mittlerweile bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Zudem äußert der Anwalt aufgrund der raschen Entsorgung der Kadaver auch den Verdacht der Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB, wofür ein Strafrahmen von einem Jahr gelte.

Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler dazu: “Dass hier offensichtlich versucht wurde, den qualvollen Todeskampf dieser hilflosen Hunde zu vertuschen, kommt erschwerend hinzu und lässt die Vorgänge und die Wertigkeit von Tieren bei solchen ohnehin schon suspekten ‘Hundegebrauchsveranstaltungen’ in einem noch schlechteren Licht erscheinen. Das Tierschutzgesetz ist hier zu wenig scharf, da es nur Geldstrafen vorsieht. Abschreckend sind aber nur Haftstrafen. Es ist ein bekannter Missstand, dass bei ‘Hundesport’-Veranstaltungen die Hunde viele Stunden illegal in engen Boxen eingesperrt werden. Transportboxen oder -anhänger sind ausschließlich für den Transport erlaubt.”

Verwahrung in Transportboxen illegal / Verbotenes Beißtraining war am Programm

Die stationäre Haltung von Hunden müsse aber laut 2. Tierhaltungsverordnung auf mindestens 15 qm erfolgen – außen wie innen. Es gebe keine Ausnahmen für diese Art von Veranstaltungen, bei denen auch nicht selten das berüchtigte und gemäß § 5 Tierschutzgesetz ausdrücklich illegale Beiß- und Angriffstraining “Schutz” praktiziert werde – laut Facebook-Seite des SVÖ Aurach war es auch bei dieser Veranstaltung am Programm.

© PFOTENHILFE | Symbolbild Hundeanhänger

Auch eine – auch nur kurzfristige – Ketten- oder anderweitige Anbindehaltung wäre laut Tierschutzgesetz §16 strengstens verboten. Bei der laut Medienberichten angeblich verwendeten “UV-Decke” auf dem Anhänger sei zudem anzumerken, dass diese laut Warnhinweis von Händlern nur bei leeren Fahrzeugen angewendet werden dürfen, weil sie offenbar zu wenig Frischluftzufuhr zulassen.

“Wir können nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft diesen Fall gebührend ernst nimmt und Anklage erhebt. Wir machen uns insbesondere deshalb große Sorgen, da die Halterin zumindest noch einen weiteren Schäferhund haben soll”, so Stadler. “Ein Tierhaltungsverbots-Bescheid ist nach einer gerichtlichen Verurteilung oder Diversion sofort möglich und aus unserer Sicht bei derart schweren Fällen die einzig logische Konsequenz.”


Veröffentlicht am 25. Juli 2024

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Genitalverstümmelung im Bezirk Braunau: Ergreiferprämie wird ausgesetzt

Update! Ergreiferprämie erhöht!

Für die Ergreifung und rechtskräftige Verurteilung des Täters erhöht eine schockierte Tierfreundin aus Wien die Ergreiferprämie der PFOTENHILFE auf 5000 Euro.

Auch die Tierschutzorganisation PETA beteiligt sich mit 1000 Euro.

Somit sind 6000 Euro Prämie ausgeschrieben für Hinweise, die zum Täter führen.

Sehr bestürzt zeigt sich Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler nach der erschütternden Nachricht von Mittwoch Nachmittag, wonach am Montag in St. Pantaleon, Bezirk Braunau, unweit des Tierschutzhofs Pfotenhilfe eine von Pensionisten versorgte herrenlose Katze nach mehreren Tagen Abgängigkeit aufgrund von Schmerzensschreien wieder gefunden worden sei. Laut Tierarzt seien die Genitalien mit einer Schere abgeschnitten worden.

Das erfülle jedenfalls den Tatbestand der gerichtlich strafbaren Tierquälerei, weshalb die Pfotenhilfe jetzt eine Prämie von 1.000,- Euro für sachdienliche Hinweise aussetzt, die zur Überführung des Täters führen, dem bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen. Stadler: “Es ist kaum zu glauben, aber selbst nach 30 Jahren im Tierschutz gibt es immer noch eine Steigerung unmenschlicher Grausamkeit gegenüber Tieren! So eine unfassbar barbarische Tat darf nicht ungestraft bleiben, weswegen wir mit der Ergreiferprämie helfen wollen, den Täter zu finden!”

Tierquäler üben nur!

Letztes Jahr hielt Univ.-Prof. Dr. Birgit U. Stetina von der Psychologischen Fakultät der Sigmund-Freud-Universität Wien einen Vortrag zum Thema (siehe https://www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at/cms/beitrag/12910204/138741427/) und sagte: “Es werden signifikante Zusammenhänge zwischen Tierquälerei, Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung, häuslicher Gewalt, Misshandlung älterer Menschen und anderen Formen von Gewalt festgestellt. Forscher bestätigen, dass die Misshandlung von Tieren nicht mehr als isolierter Vorfall angesehen werden kann, der ignoriert werden darf: Gewalt gegen Tiere ist oft ein Indikator oder ein Prädiktor für Kriminalität und ein Warnzeichen dafür, dass andere Familienmitglieder im Haushalt möglicherweise nicht sicher sind.”

Veröffentlicht am 17. Juli 2024

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Was gibt es Neues?!

38 mumifizierte Hunde – Prozess vertagt

Bereits im Frühjahr 2014 behördliche Kontrollen mit Verdachtsmomenten

Ried im Innkreis / 9.3.2016 – Am Landesgericht Ried wurde heute der Prozess gegen eine 63-jährige Frau fortgeführt, in deren Wohnhaus nahe Schärding im Novmber 2014 zumindest 38 mumifizierte Hunde gefunden worden waren. Einige Zeugen belasteten die wegen Tierquälerei und gewerbsmäßigen Betrugs Angeklagte schwer:

Laut Bezirkshauptmann gab es bereits im Frühjahr 2014 behördliche Kontrollen mit Verdachtsmomenten wegen Erkrankung der Frau und starkem Kot- und Harngeruch aus dem Haus, es wurde jedoch der Zutritt zum Gebäude verweigert. Es habe mehrere Versuche gegeben, aber erst am 26.11.2014 kam es zur zwangsweisen Hausdurchsuchung, bei der die 38 toten Hunde gefunden wurden. Dabei habe die Angeklagte geschrien und geweint und sogar versucht einen Polizist zu beißen.

Zeus war einer von vier Hunden, die im letzten Moment von der PFOTENHILFE gerettet werden konnten.

Foto: ©PFOTENHILFE

Laut Amtstierarzt Dr. Stöger, BH Braunau, der erstmals am 26.6.2014 als Urlaubsvertretung nach einem Hinweis einer Zeugin vor Ort war wurde auch er nicht ins Haus gelassen, habe aber dann die Polizei geholt und die Angeklagte nach Stunden erfolgreich überredet, vier der sechs vorgefundenen Hunde freiwillig an die Pfotenhilfe Lochen abzugeben, die sie sofort abholte und gesund pflegte. Alles sei voller Müll und knöcheltief Hundekot gewesen und man konnte das Haus nur mit Gummistiefeln betreten. Die Hunde seien stark abgemagert gewesen, obwohl sich das Futter gestapelt hätte. Bei der Hausdurchsuchung am 26.11.2014 sei er entsetzt gewesen über den Anblick der vielen (38) toten Hunde in verschiedenen Verwesungszuständen in Transportboxen und zusätzlich Knochenhaufen in Plastiksäcken, wodurch die genaue Anzahl der toten Hunde nicht feststellbar sei. In einem Raum mit vielen toten Hunden sei ein noch lebender, abgemagerter Hund in eine abgedunkelte Transportbox gesperrt gewesen. Die Angeklagte habe wohl Futter- und Wasserentzug als Erziehungsmethode angewandt. Ein dadurch bedingter Sterbeprozess ziehe sich über mehrere Wochen. Gleichzeitig hätte sich im ganzen Haus palettenweise Futter getürmt.

Tiere verhungerten, trotz stapelweise Futter

Eine weitere Zeugin sagte aus, dass die Angeklagte immer wieder gesagt hätte, dass sie bestimmte Hunde so lange schlägt, bis sie sich “anscheißen” und eine Woche nicht mehr auf die Füße kommen. Ihr Eindruck wäre, dass die Angeklagte bei solchen Äußerungen so etwas wie Lust empfand. Am Telefon hätte sie oft in Bezug auf die Hunde wie wild geschrien “Dreschen werde ich sie”. Die Zeugin habe im Vorhaus der Angeklagten 40 Tuben Beruhigungsmittel Sedalin direkt über den Transportboxen mit den eingesperrten Hunden gesehen. Dadurch könne sich ein Hund trotz extremem Hunger und Durst kaum mehr bewegen oder laut bellen bzw. winseln.

Richter Mag. Josef Lautner versuchte die Angeklagte auf den Vorwurf der Tierquälerei festzunageln, die sich auf die Frage, warum 38 Hunde im November 2014 verhungert bzw. verdurstet aufgefunden worden waren, obwohl sich das Futter gestapelt hat, damit verteidigte, dass sie im April 2014 eine Nacht im Krankenhaus gewesen sei. Auf die verwunderte Nachfrage, wie das sein könne, kam minutenlang keine Antwort. Sie gab zu etwas falsch gemacht zu haben und Hunde verbotenerweise dauerhaft in Transportboxen zu sperren, konnte oder wollte dafür jedoch keine Begründung liefern.

Die Verhandlung wurde auf frühestens Juni vertagt, da erst dann die Hauptzeugin der Betrugsanklage aus Taiwan zurückkehre.

Blog Titelbild: Zeus glücklich und wieder erholt am Hof der PFOTENHILFE wo er auch heute noch lebt.

Foto: ©PFOTENHILFE | Sonja Müllner

Hund Lumpi nach seiner Regeneration bei der PFOTENHILFE. Er wurde mittlerweile an eine liebevolle Familie vermittelt.

©PFOTENHILFE | Sonja Müllner

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Katzenbaby in Obertrum an Gebüsch angebunden – wer kennt es?

Obertrum/Lochen, 12.11.2020 – Spaziergänger haben in Obertrum (Flachgau) ein Katzenbaby gefunden, das laut ihren Angaben mit einem Strick an ein Gebüsch angebunden gewesen war. Es wurde zum nahen Tierschutzhof Pfotenhilfe gebracht, wo es erstversorgt und in der Quarantänestation aufgenommen wurde. Die Tierpflegerin hat festgestellt, dass es sich um einen erst rund 10 Wochen alten Kater handelt und ihn Fritzi genannt.

“Wenn man sich ein so junges Kätzchen von irgendwoher besorgt, wo sich Katzen offenbar gesetzwidrig unkontrolliert vermehren und es dann nach kurzer Zeit auch noch aussetzt, ist das besonders grausam und kein Kavaliersdelikt”, so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. “Erschwerend kommt noch hinzu, dass Fritzi durch den Strick nicht einmal Zugang zu Futter und Wasser hatte und bei diesen Temperaturen ohne Bewegung schwer krank werden und sogar an Unterkühlung sterben hätte können. Zudem muss er in diesem zarten Alter gerade erst abgestillt worden sein, denn Katzen dürfen laut Tierschutzgesetz frühestens mit acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Diese dann alleine zu halten, ist bei derart sozialen Tieren ebenfalls strikt abzulehnen!”

Tiere auszusetzen fällt gemäß §222 Strafgesetzbuch unter Tierquälerei und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Die Pfotenhilfe bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung, wenn jemand den kleinen Fritzi wiedererkennt und Hinweise auf den oder die Täter liefern kann, um bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten zu können. Aber auch Hinweise auf den Vermehrer sind wichtig, da dieser gegen die gesetzliche Kastrationspflicht verstößt. “Denn dieses Katzenbaby dürfte, genauso wie die unzähligen weiteren, um die wir uns tagein tagaus kümmern müssen, gar nicht auf der Welt sein. Zeugen sind in Strafverfahren wichtig, aber wenn es nicht anders geht, sind wir auch für anonyme Hinweise mittels Kontaktformular auf dankbar. Der illegalen Katzenschwemme muss endlich Einhalt geboten werden”, so Stadler abschließend.

Veröffentlicht am 12. November 2020

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Happy End in neuer Familie: Kater Hero war todgeweiht

Burgkirchen/Lochen/Schwanenstadt, 10.12.2020 – Anfang September wurde in Burgkirchen ein mit mehreren Schnittwunden am Hals verletzter Kater gefunden und zum Tierschutzhof Pfotenhilfe gebracht. Die Tierpflegerin traute ihren Augen nicht, denn in den tiefen Wunden befanden sich hunderte Maden, die bereits begonnen hatten, den Kater bei lebendigem Leibe aufzufressen. Die Tierärzte gaben dem liebevoll “Hero” genannten Kater kaum eine Chance, doch das Team der Pfotenhilfe kämpfte und entfernte jede einzelne Made aus den Wunden, wärmte den unterkühlten Körper und behandelte ihn mit den verordneten Medikamenten. Über zwei Monate lang wurde Hero intensivst rund um die Uhr gepflegt und konnte jetzt an eine neue, liebevolle Familie in Schwanenstadt vermittelt werden.

“Jedes einzelne Lebewesen hat es verdient bestmögliche Betreuung und Hilfe zu bekommen”, so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. “Natürlich hat nicht jede Geschichte ein solches Happy End, aber den Versuch ist es immer wert – wir müssen nur von uns selbst ausgehen.”

Veröffentlicht am 10. Dezember 2020

© PFOTENHILFE


Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende , damit wir Tieren wie Hero helfen können.
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Gerade noch gerettet: Hasenbabys haben jetzt Ersatzmama

Früher als erwartet wurden der Wildtierstation der PFOTENHILFE in der Grenzregion Oberösterreich/Salzburg die ersten zwei Feldhasenbabys der Saison gebracht, die jetzt mit dem Flascherl aufgezogen werden müssen. Das erste Waisenkind wurde von einer Katze in Salzburg verletzt, das andere hat leider ein gebrochenes Bein. Ein Baggerfahrer hat es im Salzburger Flachgau gerade noch unter seinem Bagger entdeckt, bevor er losgefahren ist und ist sofort zur PFOTENHILFE gefahren.

PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler: “Die Kleinen muss ich rund um die Uhr versorgen. Jetzt beginnt eine lange Saison mit wenig Schlaf und ohne freie Tage, denn die nächsten Waisenkinder werden bald vor der Tür stehen. Auch eine Amsel mit gebrochenem Flügel musste ich am Sonntagabend noch verarzten. Zu den Wildtieren, die vom zeitigen Frühjahr bis weit in den Herbst von uns gepflegt und wieder ausgewildert werden, zählen neben Hasen auch verletzte oder verwaiste Sing- und Greifvögel, Wassergeflügel, Igel, Marder, Siebenschläfer, Eichhörnchen, verschiedene Mäusearten und viele weitere.”

Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE warnt aber davor, jedes scheinbar in Not befindliche Wildtierbaby voreilig zu “retten”. Gerade bei Hasen kommt die Mutter nur ein- bis zweimal am Tag zum Stillen vorbei, die übrige Zeit sitzen sie geduckt in der “Sasse”. Die PFOTENHILFE hat deshalb zur Beratung eine Hotline eingerichtet, Details dazu auf www.pfotenhilfe.at. Wenn Wildtiere allerdings durch Hunde, Katzen oder den Straßenverkehr bedroht oder gar verletzt sind, müssen sie jedenfalls gerettet werden.

© PFOTENHILFE Lochen

Veröffentlicht am 24. Februar 2021

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Tierquälerei auf Tankstelle: Papagei leidet in illegaler Einzelhaft in kleinem Käfig

Eine Rotstirnamazone muss in St. Pantaleon (Bezirk Braunau) auf einer Tankstelle in einem kleinen Käfig alleine dahinvegetieren, so lautete die Meldung einer besorgten Kundin im April. Der Verein Pfotenhilfe erstattete umgehend Anzeige und setzte sich auch mit der ARGE Papageienschutz in Wien Verbindung, die der Tierschutzbehörde einen schönen Platz für den einsamen Papagei in einer großen Voliere mit Artgenossen angeboten hat. “Für Rotstirnamazonen ist laut Tierschutzgesetz eine Voliere mit einem absoluten Minimum von sechs Quadratmetern und zwei Metern Höhe vorgeschrieben. Zudem ist die Einzelhaltung streng verboten. Es handelt sich hier also um illegale Tierquälerei”, weiß Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe.

Mitte Mai und zuletzt Ende Juni hat die Kundin bei der Pfotenhilfe nachgefragt, warum denn der arme Vogel immer noch in diesem kleinen Käfig in der stinkenden, zugigen Werkstatt der Tankstelle leiden muss. “Wir wissen leider nicht, warum die Tierschutzbehörde nicht einschreitet, den Papagei beschlagnahmt und ihn aus diesem schrecklichen Verließ befreit”, so Stadler. “Auf Nachfragen sogar bei der Oberbehörde und der Tierschutzombudsstelle des Landes OÖ bekommen wir seit einem Vierteljahr keine Antwort.

Wozu haben wir ein ohnehin schon nicht besonders strenges Tierschutzgesetz, wenn nicht einmal das vollzogen wird? Der arme Papagei leidet dort wahrscheinlich schon seit Jahren physisch und auch psychisch extrem unter der Einzelhaft, auch ein Flügel scheint eine alte Verletzung zu haben, wie auf einem Video zu erkennen ist. Umso wichtiger wäre ein rasches Einschreiten!”

Veröffentlicht am 04. Juli 2024

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OÖ Hundehaltegesetz: Politik muss Notbremse ziehen!

“Die Ferien haben noch nicht einmal begonnen und wir sind schon bummvoll. Es ist zum Verzweifeln, weil die Leute uns am Telefon anschreien, beschimpfen und drohen, dass sie ihre Hunde aussetzen oder gar erschießen lassen, wenn wir für ihre unüberlegten Anschaffungen keine Lösung bieten können”, sagt Obfrau Johanna Stadler vom Verein Pfotenhilfe. “Und bald wird sich die Situation nochmals dramatisch verschärfen. Denn am Donnerstag soll im OÖ Landtag das neue Hundehaltegesetz beschlossen werden – ohne Rücksicht auf die durch das Land OÖ selbst befürchtete Welle von Beschlagnahmungen, Abgaben und Aussetzungen. Die Politik muss jetzt die Notbremse ziehen!”

Keine Pläne für Erweiterung bekannt

Eine sinnvolle Verbesserung findet sich zwar im Entwurf: Zukünftig könnte Personen wie der Täterin von Naarn, deren Hunde eine Joggerin getötet hatten, die Hundehaltung generell verboten werden und nicht nur die Haltung eines bestimmten Hundes. “Aber wegen dem einen Passus, der sich in anderen Landessicherheitsgesetzen längst befindet, kann man doch nicht grundlos den Großteil der Hunde stigmatisieren und vorverurteilen! Nachdem nicht nur bestimmte Rassen sondern auch jeder nicht ganz kleine Hund von schärferen Auflagen betroffen wäre, würden zu den behördlichen Abnahmen auch viele bestehende Halter kommen, denen das zu mühsam ist. Es würde also zu vermehrten Abschiebungen und Aussetzungen kommen”, so Stadler. “Dazu kommt noch, dass sich Leute mit Wohnsitz in OÖ gut überlegen werden, Hunde ab einer bestimmten Größe zu adoptieren. Doch weder von der Aufstockung von Tierheimplätzen noch von geplanten neuen Tierheimen hat man bis jetzt etwas gehört. Daher kann ich nur empfehlen: Zurück an den Start.

Veröffentlicht am 02. Juli 2024