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Tierfreundin rettet sterbenskranken, zurückgelassenen Kater

Mattighofen, 31.10.2023 – Ein tragischer Fall von grober Vernachlässigung eines Haustiers wurde nun in Mattighofen aufgedeckt: Eine Tierfreundin informierte am Montagnachmittag den Tierschutzhof PFOTENHILFE darüber, dass ein Langhaar-Kater komplett verwahrlost sei und nicht ins Haus gelassen wurde.

Die PFOTENHILFE erstattete noch am selben Tag Anzeige bei der Veterinärbehörde. Dienstagfrüh meldete sich die Tierfreundin dann erneut bei der Tierschutzorganisation und teilte mit, dass sie sich noch am Abend kurzerhand dazu entschlossen hatte, die Katze aufzulesen und in die Tierklinik zu bringen. „Dort wurde mir bestätigt, dass der Kater es keine Nacht mehr ohne Medikamente überlebt hätte“, teilte die beherzte Tierretterin der PFOTENHILFE mit. Es sei laut Tierklinik also bereits Gefahr im Verzug gewesen.

Angeblich seien die Halter weggezogen und haben das arme Tier einfach zurückgelassen. Die neuen Bewohner des Hauses hätten den Kater zwar mitgefüttert, ihn jedoch weder ins Haus gelassen noch medizinisch versorgen lassen. “Der arme Kerl war voller Kot und am ganzen Körper übersät mit Zecken”, stellt PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler erschüttert fest. “Wie skrupellos kann man eigentlich gegenüber fühlenden Mitlebewesen sein?”

Bei Tierleid nicht wegschauen

Wer Zeuge von Tierquälerei, Vernachlässigung oder Ähnlichem wird, sollte nicht zögern und sich umgehend an den nächsten Tierschutzverein oder direkt an die Behörden wenden. Auf www.pfotenhilfe.at können jederzeit derartige Fälle gemeldet werden – auf Wunsch werden diese auch vertraulich behandelt.

Veröffentlicht am 31. Oktober 2023

© PFOTENHILFE Lochen



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Abschied nehmen vom geliebten Haustier

Tierurnen© PFOTENHILFE Lochen
Lochen, 30.10.2023 – Jetzt wo die Tage wieder kürzer und dunkler sind, spätestens jedoch zu Allerheiligen, verbringen wir wieder mehr Zeit damit, lieb gewonnenen Menschen zu gedenken, die nicht mehr unter uns weilen. Doch nicht nur von uns gegangene Menschen hinterlassen Spuren in unseren Herzen. Auch Tiere, die uns jahrelang treu begleitet haben, lassen große Lücken zurück. Die PFOTENHILFE erklärt, wie man mit dieser Trauer umgehen kann.

Auch am Hof der PFOTENHILFE müssen sich die Tierpfleger immer wieder mit dem Tod auseinandersetzen – bei mehr als 600 zum Teil schon recht alten Schützlingen, ist dieses Thema leider ständig präsent.

Wann es richtig ist, loszulassen

Der „schönste“ Tod ist immer der, der auf natürlichem Wege eintritt und wenn das Tier friedlich einschläft, ohne Qualen erleiden zu müssen. Doch manchmal muss ein Tier sehr viel erleiden. Wenn dann keinerlei Aussicht auf Besserung besteht, ist es das Beste, das Tier zu erlösen. Wenn ein Tierarzt, der das Tier gut kennt, empfindet, dass der richtige Zeitpunkt gekommen ist, dann muss man den vierbeinigen Wegbegleiter gehen lassen, so schmerzhaft es auch ist.

© PFOTENHILFE Lochen

Den Liebling in Erinnerung behalten

Die PFOTENHILFE lässt die sterblichen Überreste ihrer Schützlinge im Krematorium Tiertrauer in Salzburg einäschern. Am Hof gibt es eine eigene Urnen-Vitrine zu Ehren verstorbener Bewohner. Diese Form der Bestattung von Tieren kann eine große Hilfe sein, um mit der tiefen Trauer, die man verspürt, fertig zu werden. Die Tiertrauer Salzburg ist nicht das einzige Unternehmen, das sich mit diesem Thema auseinandersetzt – im Internet findet man dazu zahlreiche Möglichkeiten. Neben Einäscherungen werden auch gewöhnliche Bestattungen angeboten und es gibt sogar Tierfamiliengräber.

Immer mehr Tierhaltern ist es ein Bedürfnis, das geliebte Lebewesen nicht einfach zu entsorgen oder im Garten zu begraben – was übrigens ohne Genehmigung gar nicht erlaubt ist. Bestattungsunternehmen für Tiere holen die verstorbenen Schützlinge nicht nur ab, sondern bieten auch Räumlichkeiten, in denen das Abschiednehmen leichter fällt.

Ebenfalls hilfreich bei der Trauerbewältigung: „Erstellen Sie ein Fotoalbum, sehen Sie sich alte Videos an oder lassen Sie ein gemaltes Bild Ihres verstorbenen Lieblings anfertigen“, rät PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler.

Kummer hingeben, Verlust verarbeiten

Studien belegen, dass die Trauer um ein geliebtes Tier genauso schmerzhaft sein kann wie der Verlust eines Menschen. Doch leider haben viele Tierbesitzer nach dem Verlust des Tieres auch noch mit dem Unverständnis von Mitmenschen zu kämpfen. Der Verlust des tierischen Verbündeten ist bei Firmen noch lange kein Urlaubsgrund und viele Bekannte oder Kollegen wird der Vorfall zudem nicht berühren. Dennoch ist es ganz normal und richtig, sich seinem Kummer hinzugeben, um den Verlust zu verarbeiten.

Veröffentlicht am 30. Oktober 2023

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DE: Gericht verhängt fast Höchststrafe für Tierquälerei – Österreichs Justiz stellt Verfahren oft ein oder spricht Täter frei!

Lochen/Wien/Memmingen, 30.10.2023 – Zwei Jahre und zehn Monate unbedingte Haft für Tierquälerei an landwirtschaftlich genutzten Tieren. Dieses richtungsweisende Urteil wurde kürzlich vom Höchstgericht bestätigt (siehe https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023135.html?nn=10690868 ). Was in Deutschland geht, davon können Österreichs Tierschützer nur träumen. Ein paar Beispiele der letzten Zeit: In Wien darf man ungestraft Hunde ermorden, in dem man sie vom Balkon wirft, in Tirol Kühe treten und schlagen, in Kärnten seine Kühe anschießen – alles Freisprüche.

PFOTENHILFE-Sprecher Jürgen Stadler: “Als Belohnung für Geständnisse bekommt man Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußen. Was kommt als nächstes? Prämien dafür, dass man verspricht, nicht rückfällig zu werden? Wo leben wir eigentlich? Ist das alles nur ein Albtraum? Wann wacht die Justiz endlich auf? Bei Urteilen geht es ja auch um Generalprävention, also die abschreckende Wirkung auf mögliche weitere Täter. Die existiert hierzulande einfach nicht!”

Das Landesgericht Ried im Innkreis stellte in den letzten Monaten schon zwei Verfahren diversionell ein, wo Reiher aus dem Auto erschossen wurden oder mit illegalen Fallen langsam und qualvoll getötet wurden sowie eines, wo ein Hund im Wald ausgesetzt wurde und eines, wo ein Hund so lange an der Kette im Freien hängen musste, bis er sterbenskrank nur noch sofort erlöst werden konnte. “Man denkt sich, dass wenigstens Tierquälerei an Haustieren wie Hunden oder Katzen strenger bestraft wird, weil auch Richter und Staatsanwälte Familien und Haustiere haben. Aber nein, auch dort hagelt es massenweise Diversionen, Freisprüche oder Bagatellstrafen. Wundert sich da wirklich noch jemand, dass es nicht weniger sondern immer mehr Tierquälereifälle gibt?”, zeigt sich Stadler empört. “Tatsächliche Haftstrafen gab es nur für Tierquälerei in Österreich unfassbarerweise überhaupt noch nie – trotz zwei Jahren Strafrahmen!”

Wer einen Malteser in Wien zu Tode tritt, bekommt 9 Monate, wer einen Hund geknebelt und gefesselt in Altlengbach in den Brunnen wirft und ertrinken lässt, 8 Monate. Wer 500 Schafe in NÖ ohne Betäubung hinrichtet, 3 bis 10 Monate. “Nein, kein Gefängnis, nur bedingt, und nach drei Jahren ist in der Regel alles wieder getilgt. Und das sind nur die abscheulichsten Fälle von Tierquälerei, die Spitze des Eisbergs”, ärgert sich Stadler. “Für die Vernachlässigung von Tieren oder routinemäßige Tierquälerei gibt es meist überhaupt nur lächerliche Geldstrafen, oft sogar nur Verwaltungsstrafen, insbesondere wenn es sich um landwirtschaftlich genutzte Tiere handelt. Telefonieren am Steuer, Schnellfahren, Falschparken, Tiere vernachlässigen und quälen – alles das Gleiche? In was für einem rückständigen Land leben wir eigentlich? Tierschutz ist seit 10 Jahren als Staatsziel in der Verfassung. Aber wer weiß das schon? Und wie wirkt sich das in der Praxis aus? Es wird einfach ignoriert!”

© PFOTENHILFE Lochen

Mahatma Gandhi hat einmal scharfsinnig bemerkt, dass “die Größe einer Nation und ihr moralischer Fortschritt danach beurteilt werden können, wie sie ihre Tiere behandelt”

Am Papier klingt das Bundestierschutzgesetz ja noch ganz gut, aber auch nur auf den ersten Blick. Weiter hinten und besonders in den Verordnungen wird vieles durch Ausnahmen wieder aufgeweicht oder gar revidiert. Laut PFOTENHILFE ein Zugeständnis an diverse Tiernutzungs-Lobbies. Und spätestens am Vollzug scheitert der Tierschutz dann oft vollkommen. Kontrollen sind aus Kostengründen selten oder gar nicht vorgesehen. Bei Anzeigen aus dem Umfeld der Täter dauert es oft Wochen bis Monate, bis die Behörde tätig wird. Und konsequent eingeschritten wird oft erst, wenn es für die Tiere (fast) zu spät ist.

Tierquäler üben nur …

“Wir fordern von Justizministerin Alma Zadic eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf fünf Jahre, denn die derzeitige Rechtslage ist eine Verhöhnung der Opfer!”, sagt Stadler. “Und verpflichtende Schulungen für Justizbehörden, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist und Tierquäler nur üben. Kriminalpsychologen warnen schon lange, dass die nächsten Opfer oft Menschen sind. Wären also viele Gewalttaten verhinderbar, wenn Tierquälerei endlich ernstgenommen würde? Auf die meisten Betrugsfälle stehen 3 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist uns ein fühlendes, leidensfähiges Lebewesen wirklich so viel weniger Wert, Frau Justizministerin?”

Erst kürzlich hielt Univ.-Prof. Dr. Birgit U. Stetina von der Psychologischen Fakultät der Sigmund-Freud-Universität Wien einen Vortrag zum Thema (siehe https://www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at/cms/beitrag/12910204/138741427/) und sagte: “Es werden signifikante Zusammenhänge zwischen Tierquälerei, Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung, häuslicher Gewalt, Misshandlung älterer Menschen und anderen Formen von Gewalt festgestellt. Forscher bestätigen, dass die Misshandlung von Tieren nicht mehr als isolierter Vorfall angesehen werden kann, der ignoriert werden darf: Gewalt gegen Tiere ist oft ein Indikator oder ein Prädiktor für Kriminalität und ein Warnzeichen dafür, dass andere Familienmitglieder im Haushalt möglicherweise nicht sicher sind.”

Veröffentlicht am 30. Oktober 2023

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PFOTENHILFE: Halloween ist nicht „für die Katz‘“

Lochen, 25.10.2023 – Halloween steht vor der Tür und die Regale sind gefüllt mit lustig-gruseligen Accessoires. Damit dieses Fest für Tiere nicht zum realen Horror wird, gibt die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE nützliche Tipps und bittet Hunde- und Katzenhalter um besondere Vorsicht.

Denn vor allem bei Hunden kann Halloween massiven Stress auslösen. „Wenn es ständig läutet und dann noch seltsam aussehende, laute Kinder vor der Tür stehen, werden viele Hunde unruhig oder gar ängstlich”, erinnert sich PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler an eigene Erfahrungen. Das kann man leicht vermeiden, indem man Hunde am Abend des 31. Oktober nicht in den Eingangsbereich lässt. „Nicht nur zum Schutz Ihres Tieres oder der Kinder, sondern auch weil die Süßigkeiten für Ihre Lieblinge alles andere als gesund sind und von Hunden gern stibitzt und – oft samt der Verpackung – verschlungen werden.“

Katzen sind von Natur aus extrem neugierig. Darum sollte man die ausgehöhlten Kürbisköpfe mit brennenden Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen. „Besser Sie platzieren Ihre schaurig-schönen Kunstwerke außerhalb der Reichweite von Katzen oder verwenden LED-Kerzen“, rät Stadler.

Generell ist es ratsam, die Hauskatze zu Halloween nicht ins Freie zu lassen, denn es kommt leider immer wieder vor, dass sie Halloween-Streichen zum Opfer fallen. Auch mit Knallkörpern wird zu solchen Anlässen gerne geschossen. Der Abendspaziergang mit dem Hund sollte zu Halloween gemacht werden, solange es noch hell ist oder erst, wenn es ruhig auf der Straße ist.

Damit Halloween für Mensch und Tier zu einem Fest werden kann, heißt es in erster Linie Rücksicht nehmen. In diesem Sinne wünscht die PFOTENHILFE allen Tierfreunden: Happy Halloween!

Veröffentlicht am 25.Oktober 2023

© PFOTENHILFE Lochen

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Wallersee: Schwan mit tennisballgroßer Halsschwellung nach Operation freigelassen

Tumor© PFOTENHILFE Lochen
Lochen/Alkoven/Henndorf, 21.10.2023 – Seit mehreren Jahren wird ein Schwan am Wallersee beobachtet und immer wieder dem Tierschutzhof PFOTENHILFE gemeldet, der am Hals eine runde Schwellung hat. Zunächst war diese jahrelang unverändert tischtennisballgroß, heuer im Frühjahr aber schon größer als ein Tennisball. Kürzlich konnte der Schwan eingefangen werden. Der Chirurg Daniel Eschlböck, der für die PFOTENHILFE schon zahlreiche schwierige Operationen durchführte, hat ihn geröntgt, glaubte Angelhaken im Kropf zu erkennen und wollte diese endoskopisch operativ entfernen.

Die Endoskopkamera zeigte jedoch, dass es sich um verschluckte Angelbleigewichte handelt, die bereits komplett von Gewebe umwachsen sind. Nach Rücksprache mit einem Vogelexperten wurde von der Entfernung der Gewichte Abstand genommen, da das Risiko zu groß gewesen wäre und der Schwan durch die Schwellung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

Er wurde daher gestern von PFOTENHILFE-Mitarbeitern wieder in Henndorf am Wallersee in die Freiheit entlassen, damit er wieder zu seiner Familie kann und ist auch sofort weggeflogen.

Blei ist giftig und sollte längst verboten sein

Blei im Körper führt zu einer schleichenden Vergiftung, weshalb es seit vielen Jahren Diskussionen über ein Bleiverbot gibt. Auch die PFOTENHILFE fordert schon lange ein Verbot. Ebenso wie bei der Jagd, weil etwa Greifvögel mit Bleischrot verseuchte Beute aufnehmen, aber auch Gewässer und Böden vergiftet werden. Ein weiteres Problem, mit dem die PFOTENHILFE immer wieder kämpft, sind durch Wasservögel verschluckte oder im Schnabel oder den Füßen steckende Angelhaken, die schmerzhafte Wunden verursachen, wodurch sie geschwächt werden oder gar sterben können.

Veröffentlicht am 23.Oktober 2023

© PFOTENHILFE Lochen

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Skandalvideo Beißabrichtung Alkoven von YouTube gesperrt: zu gewalttätig und grausam!

Lochen/Alkoven, 19.10.2023 – Das am Dienstag von der Tierschutzorganisation PFOTENHILFE auf YouTube veröffentlichte Skandalvideo der brutalen und tierquälerischen Hundeabrichtung in Alkoven wurde umgehend vom Täter und dem ÖKV zu verharmlosen versucht. “Und das, obwohl jeder Laie erkennen kann, wie gewalttätig und grausam die Szenen sind”, so PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler.

Die endgültige Bestätigung kam dann am gestrigen Donnerstag um 19.08 Uhr von YouTube selbst, nachdem das Video schon 16.677 Mal angeklickt wurde: “Unser Team hat deine Inhalte geprüft und leider festgestellt, dass sie gegen unsere Richtlinien zu gewalttätigen oder grausamen Inhalten verstoßen. Inhalte, die zeigen, wie Tieren böswillig körperliches oder psychisches Leid zugefügt wird, sind auf YouTube nicht erlaubt. Begrenzte Ausnahmen gelten für Inhalte, die ausreichend Kontext haben.”

Da es sich aber um eine Aufdeckung handelt, wurde nach einer Beschwerde der PFOTENHILFE das Video noch am Abend wieder freigeschaltet und ist wieder unter https://www.youtube.com/watch?v=Rz5ypcULpmM abrufbar. “An der unzweideutigen Beurteilung ändert dies jedoch nichts. Angesichts dessen erscheinen die Beschönigungsversuche der Täter noch peinlicher. Oft wünsche ich mir wirklich, dass Tiere unsere Sprache sprechen könnten und nicht mehr stumme Opfer von ‘Unterordnung und Gehorsam’ und damit Gewalt sein müssten. Das gäbe einen nicht mehr enden wollenden Skandal-Tsunami”, so Stadler abschließend.

Die Petition für ein Verbot dieses tierquälerischen und gefährlichen Beißtrainings kann auf Petition für ein VERBOT DES BEISSTRAININGS MIT HUNDEN (pfotenhilfe.org) unterzeichnet werden.

Veröffentlicht am 19. Oktober 2023

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Skandalvideos von Hundeabrichtung in OÖ aufgetaucht

Lochen/Alkoven/Wien, 17.10.2023 – Vergangenen Samstag fuhr ein Tierfreund am ÖGV-Hundeabrichteplatz in Alkoven (OÖ) vorbei, als ihm – sensibilisiert durch die aktuelle Berichterstattung – die dortigen Vorgänge auffällig vorkamen. Er stieg aus dem Auto und traute seinen Augen nicht. Geistesgegenwärtig zückte er sein Handy und filmte die schrecklichen Szenen – aus Angst so gut es ging hinter Bäumen versteckt – und sagt: “Sowas Furchtbares muss doch verboten sein! Die überforderte Frau reißt brutal an der Leine, kann ihren hochgepushten Schäferhund nicht halten und schreit ihn ständig hysterisch an. Und der Mann drischt mit einer Peitsche immer wieder auf ihn ein. Die machen die Hunde ja wahnsinnig! Das ist doch die ärgste Tierquälerei! Zudem haben die diese armen Hunde ja auch gar nicht unter Kontrolle! Mich wundert nicht, wenn so zugerichtete Hunde in einer Alltagssituation völlig unkontrollierbar und gefährlich werden können!” Er war knapp davor die Polizei zu rufen, entschied sich aber dann, die Videos an die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE weiterzuleiten, die heute Ausschnitte auf https://youtu.be/Rz5ypcULpmM veröffentlicht.

© PFOTENHILFE Lochen

PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler: “Ich bin schockiert über so viel Brutalität! Eigentlich ist so eine Tierquälerei verboten.”

Auszug aus dem Bundestierschutzgesetz “Verbot der Tierquälerei”:

§ 5. (1)Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2)Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht

“Da aber unser angeblich so gutes Tierschutzgesetz durch Lobbyismus mit Ausnahmen und Verordnungen weitgehend zahnlos gemacht wurde, scheint es sich auf Kosten der Tiere jeder so zu richten, wie er es gerade braucht. Das sei ja nur ein ‘Sport’ und ein ‘Beutespiel’, lauten die verharmlosenden Ausreden der Täter, so auch der ÖKV, dessen Mitglied auch der ÖGV-Alkoven ist, am Montag wieder in ORF-Thema. Wenn das schon an einer stark befahrenen Straße so brutal abläuft, dann möchte ich mir gar nicht vorstellen, wie es abseits der Öffentlichkeit zugeht!”, ist Stadler entsetzt. “Und dann mangelt es noch massiv an Kontrollen, wenn keine ausdrückliche Anzeige erfolgt. Man kann ja auch keine Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen und diese dann einfach nicht kontrollieren!”

Die PFOTENHILFE wird die Täter daher auf jeden Fall anzeigen, denn auch die auf dem Tierschutzgesetz basierende Hunde-Ausbildungsverordnung schreibt zumindest tierschutzkonforme Methoden vor:

§ 2. Abs. 1 Die Ausbildung des Hundes muss tierschutzkonform erfolgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass keine Maßnahmen zur Anwendung kommen, die gemäß § 5 TSchG vom Verbot der Tierquälerei erfasst sind.

Petition an Tierschutzminister Rauch

Zudem startet die PFOTENHILFE noch heute eine Petition an Tierschutzminister Johannes Rauch, in der eine weitere Konkretisierung der Gesetzeslage gefordert wird, “damit es keine Schlupflöcher mehr für die Täter gibt, egal wie auch immer diese das abscheuliche Beißtraining mit dem Ziel, lebende Waffen zu produzieren, jetzt und in Zukunft verharmlosend nennen mögen!” Die Petition kann auf www.pfotenhilfe.at unterzeichnet werden

Stadler lassen diese Szenen seit dem Wochenende keine Ruhe: “Wenn ich solche Bilder sehe, läuft es mir eiskalt über den Rücken runter. Was geht in solchen Menschen vor? Was haben die für Gewaltphantasien, dass sie Tieren sowas antun und sie damit zu Kampfmaschinen machen, die sie nicht unter Kontrolle haben? Wie kann man ein Tier so übel missbrauchen und manipulieren, dass es zu einer lebenden Waffe wird! Da kann ich dann die Leute verstehen, die jetzt verstärkt Angst vor Hunden haben, denn da bekomme ich auch ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich solchen Leuten mit derart zugerichteten Hunden auf der Straße begegne! Würde jemand auf die Idee kommen, sowas Krankes mit seiner Katze aufzuführen? Oder mit einem Pferd, einer Ziege, einem Schwein? Sport? (Beute-)Spiel? Ernsthaft? Warum kann man mit dem Hund nicht einfach Ballspielen? Wer sowas Grausames gegenüber Tieren als Sport oder gar Spiel bezeichnet, muss seine Vorstellungen von Tierhaltung dringend überdenken!

Ein Hund braucht Liebe, Geborgenheit und Bewegung. Punkt. Unser völlig unzureichendes Tierschutzgesetz deckt sich aber nicht einmal mit diesen Bedürfnissen. Wenn ich mir die darauf basierende 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1 zur Hundehaltung ansehe, wird mir schlecht! Selbst wenn ich einen Hund 24 Stunden auf 4 x 4 Meter sperre und einmal am Tag Futter und Wasser reinstelle und einmal am Tag ein paar Minuten mit ihm rausgehe, habe ich die Vorgaben erfüllt. Das muss sich wirklich dringend ändern, Herr Tierschutzminister!

Wenn ein Hund in meinem kleinen Rudel in unserer Familie liebevoll aufgenommen wird, würde ich doch niemals auf die Idee kommen, ihn zur Kampfmaschine auszubilden! Und das dann auch noch als das Ausleben und die Förderung seiner natürlichen Verhaltensweisen bezeichnen! Ein Hund will Spielen, Laufen, Schnüffeln, geliebt und gestreichelt werden, gutes Essen und viel Ruhe – er braucht bis zu 16 Stunden Schlaf. Alles andere ist überflüssig bis hin zu nicht artgemäß oder gar grausam und daher abzulehnen. Dieser Wildwuchs an Hundeschulen ist ja auch nicht reglementiert. Jeder versucht, Hunden seinen Willen aufzuzwingen. In meinem kleinen Rudel erziehen sich die Hunde gegenseitig und mehr braucht es nicht. Wenn einer mal schlimm ist, genügt ein Wort von mir und er kommt zu mir kuscheln und entschuldigt sich. Das ist angeborenes Verhalten, das ist die Mensch-Tier-Beziehung, von der immer geredet wird, aber sicher nicht Zwang und Härte! Wozu denn auch? Damit jemand sein krankes Ego mit Machtspielchen befriedigen kann? Das ist bei wehrlosen Kindern abzulehnen und daher genauso bei den wehrlosen Tieren.

Ich fürchte ja, dass viele Menschen in unserer schnelllebigen, oberflächlichen Zeit durch Berufsstress, Freizeitstress und Handysucht gar nicht für eine Heimtierhaltung – und da besonders für Hundehaltung – geeignet sind. Allein schon von der Aufmerksamkeit und vielen Bewegung, die Hunde brauchen. Da würde ich viel eher Katzen oder sogar Stofftiere empfehlen. Jedenfalls muss jeder, der auf die Idee kommt, ein Tier bei sich aufzunehmen, sich unbedingt VORHER gründlich und ausführlich über die Bedürfnisse dieses Tieres informieren und dann überlegen, ob er das überhaupt DAUERHAFT 365 Tage 24 Stunden im Jahr leisten kann und vor allem will – finanziell, zeitlich quantitativ, qualitativ und psychisch!”

Veröffentlicht am 17. Oktober 2023

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Beweisfoto zeigt: Naarn-Hunde über Jahre scharf gemacht!

Lochen/Naarn/Linz/Wien, 11.10.2023 – Kurz nach dem gestern Abend im ORF2 Report ausgestrahlten Interview der PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler zum Fall Naarn wurde dieser ein neues Beweisfoto zugespielt. Der Screenshot der mittlerweile gelöschten Seite zeigt die Züchterin Kerstin N., wie sie in ihrem Garten mit einem ihrer Hunde das umstrittene Beißtraining alleine durchführt und sich damit öffentlich brüstet! “Sie ist in dieser Szene Scheintäter und Hundeführer in einer Person! Nun dämmert mir auch, warum Elmo am 2. Oktober nicht nur die Joggerin, sondern auch seine Halterin angefallen und schwer verletzt haben könnte”, so Stadler. Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE wird dieses weitere Beweisstück der Staatsanwaltschaft vorlegen, da es nicht nur den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung erhärtet, sondern zusätzlich den Verdacht der gerichtlich strafbaren Tierquälerei nach Paragraph 222 Strafgesetzbuch aufkommen lässt, der nicht nur tierquälerische Trainingsmethoden sondern auch die mutwillige Tötung umfasst und bis zu weiteren zwei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten kann.

Damit sind für die PFOTENHILFE auch die Ausreden endgültig entlarvt, nach denen Elmo nicht geeignet für das Beißtraining am Menschen gewesen und dieses daher abgebrochen worden sei. Schon die ersten beiden durch die PFOTENHILFE veröffentlichten Screenshots stammen nämlich aus einem Zeitraum von einem halben Jahr (Mai und Oktober 2020), der jetzt aufgetauchte Screenshot sogar aus November 2021. “Elmo wurde also über Jahre zur scharfen Waffe gegen Menschen abgerichtet und dann auch noch gegen seine eigene Bezugsperson! Unvorstellbar, was da alles schiefgelaufen sein muss”, ärgert sich Stadler. “Und dann soll der Hund oder gleich eine ganze Rasse schuld sein? Alle diese Bilder zeigen eindeutig vorsätzliches Handeln durch Menschen. Der Hund hat nur gemacht, was diese Menschen ihm in vollem Bewusstsein der Gefahren beigebracht haben. Und da braucht auch kein Trainer mehr erzählen, dass das nur Sport oder gar ein Spiel sei. Dieses Beißtraining muss dringendst strikt verboten werden. Dieses Kernproblem muss jetzt auf Landes- und Bundesebene dringend angegangen werden und nicht wieder neue Listen und noch mehr Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Tieren beschlossen werden.”

Die PFOTENHILFE weist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten aus 2006 hin, in dem das Grundproblem der Schutzhundeausbildung in allen erschreckenden Details aufgezeigt wird, und das letztlich zum Verbot im Wiener Tierhaltegesetz seit 2014 beigetragen hat. Es folgen Auszüge:

Seite 17: “Eine besondere Gefahr besteht dabei darin, dass die Förderung des Beutetriebes im Rahmen der Schutzhundeausbildung vernachlässigt wird, wodurch der Hund „stark verunsichert, fast gänzlich lernunfähig und sehr oft unerwünscht scharf“ werden kann (vgl. MÜLLER 1996a, 205). „Ein über den Wehrtrieb aufgebauter Hund [ist] meist zu aggressiv […]. Ein zu aggressiver Hund aber „arbeitet“ sozusagen blind, taub und geistesabwesend. Er ist bösartig, bissig, unsicher, unberechenbar und hört nicht auf unser Kommando.“ (MÜLLER 1996a, 205).”

Seite 18: “Auf mögliche Gefahren bei unsachgemäßer Durchführung der Schutzhundeausbildung weisen MANDILK und GANGLOFF hin: Hunde, deren Beißverhalten primär vom Wehrtrieb gesteuert wird, lernen das Ablassen nur mangelhaft, wenn sie in erster Linie über den Beutetrieb trainiert werden; diese – in der Praxis wohl häufig anzutreffende – Fehleinschätzung des Hundes führt einerseits dazu, dass das Ablassen nur durch den Einsatz von Teletaktgeräten oder nach einem längeren Ringkampf mit dem Hund erreicht werden kann; das Ergebnis „is a hard fighting dog, but one out of control“ (MANDILK and GANGLOFF 1999, 97). Die Förderung des Wehrtriebes ist auch deshalb so bedenklich, da der Aggressionsgrad in Verbindung mit dem Beutetrieb am schwächsten, in Verbindung mit dem Wehrtrieb hingegen am stärksten ausgeprägt ist (vgl. MÜLLER 1996b, 23).”

Seite 18/19: “Es kann somit auch keineswegs ausgeschlossen werden, dass Hunden im Rahmen der Schutzhundeausbildung bzw. –prüfung tierschutzrelevante Beeinträchtigungen (Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst iSd § 5 Abs. 1 TSchG) zugefügt 19 werden.37 So wird etwa der Wehrtrieb ausgelöst durch „eine starke Bedrohung […] sowie durch starken Schmerz oder großen Schreck“ (MÜLLER 1996b, 16; Hervorhebungen im Original). Härte, ein erwünschter Teilaspekt des Sozialtriebes, äußert sich in der „Fähigkeit des Schutzhundes, unlustvolle Empfindungen und Erlebnisse wie Schmerz, Schock, Strafe, Niederlage im Kampf usw. hinzunehmen, ohne sich im Moment oder auf Dauer wesentlich beeindrucken zu lassen.“ (MÜLLER 1996b, 17).”

Seite 12: “Aus ethologischer Sicht wird aggressives Verhalten nach seiner Motivation in Beuteaggression, Dominanzaggression und Angstbeißen differenziert (vgl. TERNON, 1992, 22ff.). Dies ist für die Schutzhundeausbildung deshalb von Bedeutung, da häufig die Auffassung vertreten wird, dass im Rahmen des Schutzdienstes ausschließlich der Beutetrieb, nicht hingegen der Wehr- bzw. Verteidigungstrieb gefördert werde.29 Allerdings kann nach TERNON durchaus auch der Beutetrieb für Angriffe auf Menschen, und zwar insbesondere auf schwache Opfer wie Kinder oder alte Menschen verantwortlich sein (vgl. TERNON 1992, 22). Die Dominanzaggression dient der Erlangung oder Verteidigung einer bestimmten sozialen Stellung (vgl. TERNON 1992, 22); im Zusammenhang mit der Schutzhundeausbildung kann in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Rolle des Hundes in der Übungssituation und im Alltag wechselt, zu Problemen führen (REHAGE 1992 zit. nach ROLL 1994, 52).”

Veröffentlicht am 11. Oktober 2023

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Qualzuchthund ausgesetzt?

Lochen/Naarn/Linz/Wien, 11.10.2023 – Kurz nach dem gestern Abend im ORF2 Report ausgestrahlten Interview der PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler zum Fall Naarn wurde dieser ein neues Beweisfoto zugespielt. Der Screenshot der mittlerweile gelöschten Seite zeigt die Züchterin Kerstin N., wie sie in ihrem Garten mit einem ihrer Hunde das umstrittene Beißtraining alleine durchführt und sich damit öffentlich brüstet! “Sie ist in dieser Szene Scheintäter und Hundeführer in einer Person! Nun dämmert mir auch, warum Elmo am 2. Oktober nicht nur die Joggerin, sondern auch seine Halterin angefallen und schwer verletzt haben könnte”, so Stadler. Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE wird dieses weitere Beweisstück der Staatsanwaltschaft vorlegen, da es nicht nur den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung erhärtet, sondern zusätzlich den Verdacht der gerichtlich strafbaren Tierquälerei nach Paragraph 222 Strafgesetzbuch aufkommen lässt, der nicht nur tierquälerische Trainingsmethoden sondern auch die mutwillige Tötung umfasst und bis zu weiteren zwei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten kann.

Laut ungarischer Datenbank handle es sich um eine Amerikanische Bulldogge, allerdings um ein Exemplar mit starken Qualzuchtmerkmalen. “Die Schnauze ist extrem kurz, wodurch es schon bei geringer Aktivität zu schwerer Atemnot kommen kann. Am häufigsten sieht man solche krankhaften Zuchtmerkmale bei französischen Bulldoggen, die leider zu einer Moderasse wurden und sehr unter den bedenklichen Schönheitsidealen ihrer Halter leiden”, klagt PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler, die schon einige Opfer operieren lassen musste, damit sie frei atmen können. “Vor einem guten Jahr hat Tierschutzminister Rauch Zucht, Verkauf, Import und Erwerb solcher Rassen in Österreich verboten. Aber wie so oft kümmert das kaum jemand und die Tiere müssen weiter leiden, weil die Züchter und Halter nicht kontrolliert werden und Österreichs offene Grenzen schon seit dem Schengenbeitritt 1997 eine Einladung für kriminelle Organisationen darstellen.”

© PFOTENHILFE Lochen

Die PFOTENHILFE bittet daher um Hinweise, falls jemand Zoe und ihren Halter kennt, der sie entweder sucht oder sich wegen Verstößen gegen das das Tierschutzgesetz und auch Tierquälerei nach § 222 des Strafgesetzbuches verantworten muss, wo auch das Aussetzen von Tieren mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

Auszug aus dem Bundestierschutzgesetz § 8:

Absatz 2: Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541&Artikel=&Paragraf=8&Anlage=&Uebergangsrecht

Veröffentlicht am 09. Oktober 2023

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Getötete Joggerin: Elmo wurde auf Schärfe abgerichtet, wie Beweisfotos zeigen

Lochen/Naarn, 4.10.2023 – Der Fall der ums Leben gekommenen Joggerin schockiert auch die Mitarbeiter der Tierschutzorganisation PFOTENHILFE. Besonders irritierend wirkt der Fall aufgrund der neuen Erkenntnis, dass der Hund Elmo von der Züchterin durch sogenanntes “Schutzhundetraining” auf Schärfe abgerichtet wurde, wie Screenshots ihrer mittlerweile hastig gelöschten Seiten jetzt beweisen (siehe Anhänge 1 und 2).

Anhang 1

Anhang 2

“Jegliche Rassediskussionen erübrigen sich spätestens dadurch, waren aber auch davor immer schon überflüssig, weil es eben keine aggressiven Rassen gibt. Und daher verwenden wir auch die Bezeichnung ‘Kampfhunderassen’ nicht”, stellt PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler klar. “Als ein belgischer Schäferhund in Wiener Neustadt 2019 einen Soldaten getötet hat, hat man ja auch kein Wort von spezifischen Problemen mit dieser Rasse gehört. Wenn es um Tiere geht, ist nach wie vor immer und ausschließlich der Mensch das Problem! Insbesondere dann, wenn er unschuldige Tiere zu lebenden Waffen macht. Ich habe null Toleranz gegenüber dieser grausamen und unmenschlichen Abrichtung auf Schärfe und fordere Tierschutzminister Johannes Rauch daher auf, noch diesen Herbst ein längst überfälliges Verbot für ‘Schutzhundeausbildung’ zu verhängen – zum Schutz von Tier und Mensch, wie im aktuellen Fall.”

Im Wiener Tierhaltegesetz existiert so ein Verbot bereits seit 2014 und muss einfach nur bundesweit im Tierschutzgesetz verankert werden:

“Schutzhundeausbildung § 8a. Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Ausbildung von Diensthunden des Bundes.”

Auch die gewaltfreie Hundetrainerin und gerichtlich beeidete Sachverständige, Mag. Ursula Aigner, äußert sich heute: “Hunden beizubringen, Menschen zu beißen, sollte für Private endlich verboten werden. Die Verwechslungsgefahr ist zu groß: im Training soll er auf gewisse Bewegungen zubeißen, im Alltag nicht. Hunde sind Familienmitglieder und dürfen nicht als Statussymbol oder gar Waffe missbraucht werden.”

Auszug aus der Website der Österreichischen Hundesport Union zum Verständnis, was diese Ausbildung zur Waffe bedeutet:

“So hat der Hund gem. Prüfungsordnung beispielsweise einen Überfall auf seinen Hundeführer energisch abzuwehren, die Entwaffnung des. Scheintäters durch den Hundeführer aufmerksam zu überwachen, anschließend das Abführen des Scheintäters zu eskortieren und Fluchtversuche durch Nacheilen und Zufassen zu verhindern,…”
Quelle: Sportschutz – ÖHU (oehu.at)

Zudem fordert die PFOTENHILFE den Bürgermeister von Naarn, Martin Gaisberger, dazu auf, insbesondere angesichts dieser Tatsachen alle Möglichkeiten des Oö. Hundehaltegesetzes auszuschöpfen, bis hin zur Untersagung der Hundehaltung durch die Züchterinnen Kerstin und Martina N. mit ihrer Zuchtstätte “Of Hopeful Soul” in Naarn. “Das Oö. Hundehaltegesetz braucht auch nicht evaluiert oder schon wieder verschärft werden, denn es bietet schon jetzt sehr viele Möglichkeiten – mehr als das Tierschutzgesetz”, so Stadler weiter.

© PFOTENHILFE Lochen

In § 9 heißt es etwa zur Untersagung der Hundehaltung auszugsweise:

(1) Die Gemeinde hat dem Hundehalter oder der Hundehalterin das Halten eines Hundes mit Bescheid zu untersagen, wenn:
6. der Halter oder die Halterin nicht in der Lage ist, einen Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.

Laut Medienberichten musste der unschuldige Hund Elmo für das schuldhafte Verhalten der Züchterin bereits mit seinem Leben bezahlen und befinden sich derzeit an der Adresse weitere vier adulte Hunde und ein Wurf Welpen. “Egal welche Rasse, ein Hund wird so, wie er aufwächst. Meine Tochter Aurelia hat sich vor einigen Jahren noch als Volksschulkind eines abgegebenen American Staffordshire-Rottweiler-Mischlingswelpen angenommen und ihn liebevoll aufgezogen. Die beiden sind seither unzertrennlich und ich traue mich ohne mit der Wimper zu zucken zu behaupten, dass Louis niemals dazu fähig wäre, einen Menschen zu verletzen – im Gegenteil begegnet er jedem Besucher unseres Tierschutzhofs so voller Liebe, dass man sich kaum wehren kann”, so Stadler abschließend.

Veröffentlicht am 04. Oktober 2023