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Verletzter Schwan aus Bürmooser See gerettet

Am vergangenen Wochenende wurde dem Tierschutzhof PFOTENHILFE in der Grenzregion Salzburg/Oberösterreich ein verletzter Schwan vom Bürmooser See (Salzburger Flachgau) gebracht, der laut Passanten offenbar beim Vorbeischwimmen an einem Angelhaken der anwesenden Fischer hängengeblieben war. Zunächst scheiterten offenbar mehrere Versuche, Hilfe zu holen oder das Tier einzufangen.

Als das männliche Tier Stunden später geschwächt am Ufer saß, wurde es von einer Tierfreundin gesichert und zur PFOTENHILFE gebracht, wo es erstversorgt wurde. Der Schwan hat ein stark geschwollenes Bein, das von einer infizierten Wunde stammt, die von einem Angelhaken stammen dürfte. Er wird derzeit vom PFOTENHILFE-Team gesundgepflegt, befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung und kann in wenigen Tagen zu seiner Frau zurückgebracht werden.

“Die heimischen Seen sind gefährliche Orte für Tiere”, ist PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler aufgrund der häufigen Meldungen über verletzte Tiere überzeugt. “Leider lassen Angler diverses Zubehör ihres Hobbys achtlos herumliegen oder verlieren es im Wasser, was für Tiere aller Arten überaus gefährlich oder sogar tödlich sein kann. Ich kann die vielen Notfälle dieser Art, die wir allein in den letzten sechs Monaten hatten, an zwei Händen nicht abzählen.”

© PFOTENHILFE Lochen

Veröffentlicht am 29. November 2022

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Sieben Gänse vor dem Ofen gerettet

Am 11. November ist der Martinitag, für den traditionell Gänse für den Ofen gezüchtet werden. Sieben von ihnen konnten jetzt von Tierschützern im Waldviertel in letzter Minute freigekauft werden, weil sie noch nicht reserviert waren. Doch damit ist es nicht getan. Ein Lebensplatz wurde benötigt, und Gänse können bis zu 40 Jahre alt werden. Der Tierschutzhof PFOTENHILFE in der Grenzregion Salzburg/Oberösterreich hat zugesagt, sie in seine große Gänseherde aufzunehmen, und kürzlich konnten die sieben Geretteten an einem der großzügigen Teiche freigelassen werden.

“Niemand will im Ofen landen, auch Gänse nicht. Erst recht nicht, wenn sie aus Freilandhaltung stammen”, so PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler. “Sie sind intelligente und liebenswerte Mitgeschöpfe und zeigen uns jeden Tag mit ihrem Geschnatter, wie sehr sie ihr Leben bei uns genießen. Zudem gibt es mittlerweile ein ‘Vegansl’ aus pflanzlichem Eiweiß, das mir genauso gut schmeckt, weil es nicht nur geschmacklich, sondern auch in der Konsistenz sehr ähnlich ist. Gerade in so schrecklichen Zeiten sollte man wenigstens im persönlichen Bereich auf Gewalt verzichten. Denn Frieden wünschen sich nicht nur Menschen, sondern auch Tiere.”

In vielen Restaurants gibt es bereits eine Auswahl pflanzlicher Alternativen zu traditionellen Fleischspeisen. Aktuell bieten in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und dem Burgenland Lokale sogar ein “Vegansl” an. In Oberösterreich serviert zum Beispiel der Stiftskeller St. Florian die friedliche, tierfreundliche Variante der Martinigans.

© PFOTENHILFE Lochen

Veröffentlicht am 09. November 2022

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Zeitumstellung – für Tiere oft tödlich

In der Dämmerung und Dunkelheit ist der Straßenverkehr für Wildtiere besonders gefährlich. Und die Zeitumstellung kann ihnen zusätzlich zum Verhängnis werden, da sie nicht ahnen können, dass sich dadurch die Hauptverkehrszeit geändert hat. Aber auch Heimtiere wie Katzen werden vermehrt zu Straßenverkehrsopfern.

Angesichts zahlreicher tragischer Unfälle appelliert die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE an den Hausverstand, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, weist aber auch eindringlich auf die Gesetzeslage hin. Einerseits auf die Straßenverkehrsordnung (§ 20): “Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit […] insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen […] anzupassen.” Zudem ist, wenn ein Unfall passiert, auch laut Tierschutzgesetz (§ 9) unbedingt Hilfe zu leisten : “Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.”

PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler: “Diese Hilfe kann also entweder selbst geleistet werden, indem das Tier gesichert und zum Tierarzt oder in eine Auffangstation wie die PFOTENHILFE gebracht wird. Wenn man sich selbst nicht in der Lage sieht, ist man verpflichtet, Hilfe zu organisieren.”

© PFOTENHILFE Lochen

Eine Tötung ist laut § 6 ausnahmslos nur erlaubt “in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen”.

“Wenn es also eine Chance gibt, das Tier zu heilen, so ist eine Tötung gesetzlich verboten”, so Stadler. “Wir pflegen jährlich hunderte verletzte oder verwaiste Wildtiere und zig Katzen gesund. Je nach Saison ist unsere Notrufnummer daher teils sehr stark frequentiert. Es ist nicht nur verboten, sondern auch unmenschlich und grausam, erst unverantwortlich zu rasen und nach einem Unfall auch noch Fahrerflucht zu begehen. Es handelt sich dabei sicher nicht um ein Kavaliersdelikt.”

Veröffentlicht am 03. November 2022