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PFOTENHILFE zum Hundemörderurteil: Warum muss ein Mörder nicht ins Gefängnis?

Anlässlich der gestrigen Verurteilung des Mannes, der im Frühjahr 2022 einen kleinen Hund vor einer Wiener Galerie totgetreten hat, zeigt sich die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE entsetzt darüber, dass ein Mörder nicht ins Gefängnis muss. Neun Monate sind angesichts des viel zu geringen Strafrahmens von zwei Jahren eine im Vergleich zu vielen anderen Tierquälereiprozessen zwar noch relativ hohe Strafe. Dass diese allerdings nur bedingt ausgesprochen wurde, ist sowohl für den Verurteilten als auch potentielle zukünftige Tierquäler bei weitem nicht abschreckend genug.

PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler ist verzweifelt: “Der hilflose und unschuldige Malteser wurde laut Augenzeugen von seinem Mörder grinsend mit mehreren gezielten Tritten getötet. So ein Monster darf nicht frei herumlaufen, denn er ist eine Gefahr für jedes Lebewesen. Wenn ich daran denke, dass dieser Mensch jetzt gerade genauso wie ich in Freiheit seinen Kaffee trinken kann, bekomme ich Angst. Das zeigt doch eindeutig, dass es sich dabei um keine echte Strafe handelt. Es muss einerseits der Strafrahmen deutlich erhöht werden und andererseits endlich das Bewusstsein in der Justiz geschärft werden, dass ein mildes und somit nicht abschreckendes Urteil eine große Gefahr für Mensch und Tier ist. Denn Kriminalpsychologen warnen schon lange, dass Tierquälerei nur der erste Schritt ist und Tierquäler eine tickende Zeitbombe sind.”

© Symbolfoto PFOTENHILFE Lochen

Veröffentlicht am 20. September 2022

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Update: Vier völlig hilflose Katzensäuglinge zum Waldrand geschmissen

Update zur gestrigen, unten angehängten Presseaussendung:

Aufgrund der Medienberichte zu den vier am Waldrand gefundenen Katzenbabys wurde die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE gestern von einer Frau kontaktiert, die angab, dass es sich hierbei um die Babys einer scheuen Katze handle, die sie auf einem nahegelegenen Pferdehof seit einiger Zeit mitfüttere. Die Mutterkatze habe den Wurf in einem hohlen Baumstumpf wenige Meter vom Fundort abgelegt. PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler dazu: “Wir haben Lebendfallen, mit denen wir jedes Jahr hunderte Streunerkatzen fangen und kastrieren lassen. Wenn man uns also rechtzeitig informiert hätte, wären die Babys bei uns in Sicherheit zur Welt gekommen und die Familie nicht getrennt worden.”

Mitarbeiter der PFOTENHILFE haben noch gestern Abend eine Falle aufgestellt, um die Mutterkatze einzufangen und wieder mit ihren Kindern zusammenzuführen. Erfreulicherweise geht es den drei Mädchen und dem Buben, die von der PFOTENHILFE mit dem Flascherl aufgezogen werden, gut.

© PFOTENHILFE Lochen

Es war schon finster, als eine Gruppe Jugendlicher am Waldrand nahe Schöngumprechting (Gemeinde Seekirchen am Wallersee, Salzburg) vier Katzenbabys entdeckte. Die erst wenige Tage alten Säuglinge mit noch geschlossenen Augen schrien verzweifelt um ihr Leben und wurden kurzerhand eingepackt und zum nahen Tierschutzhof PFOTENHILFE gebracht, wo sie der Nachtdienst sofort erstversorgt hat.

“Zum Glück dürften die Vierlinge nicht lange dort gelegen sein, die Nacht hätten sie jedenfalls nicht überlebt”, ärgert sich PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler. “Man muss sich das einmal vorstellen: Da verstößt jemand gegen die Kastrationspflicht, obwohl er gar keinen Nachwuchs will. Und anstatt die paar Kilometer zu fahren und die armen Babys zu uns zu bringen, schmeißt er sie eiskalt zum Waldrand, wo sie vollkommen hilflos langsam und qualvoll verhungern. Ich hoffe wirklich, dass der Täter geschnappt und verurteilt wird.”

Die PFOTENHILFE ersucht die Bevölkerung um Hinweise, wer diese Katzenbabys ausgesetzt haben könnte, da dies gerichtlich strafbar ist. Für diese Art von Tierquälerei droht ein Strafrahmen von zwei Jahren Freiheitsstrafe. Hinweise werden diskret behandelt, können notfalls aber auch anonym über das Kontaktformular auf www.pfotenhilfe.at übermittelt werden.

© PFOTENHILFE Lochen

Veröffentlicht am 01. September 2022