Categories
Was gibt es Neues?!

PFOTENHILFE kürt Pfau zum Tier des Monats

Im Fasching schmücken sich viele Menschen durch eine Maskierung oder Bemalung.

Tiere wie der Pfau sind von Natur aus mit ihrem schönen und farbenfrohen Gefieder ausgestattet. So verschönern die Pfaue auch nach der Faschingszeit den über fünf Hektar großen Tierschutzhof der PFOTENHILFE Lochen (im OÖ/Sbg. Grenzgebiet) mit ihrem prächtigen Federkleid. Aus diesem Grund küren wir den Pfau zum Tier des Monats Februar und laden zugleich zum monatlichen Besuchersonntag am 5. Februar.

Aufgrund ihres prachtvollen Aussehens, gelten die blauen Pfaue (Pavocristatus) als die ältesten Ziervögel des Menschen. Die Tiere stammen ursprünglich aus Sri Lanka und Indien, wo sie in den Gärten ihrer Halter quasi als ‘Wachhunde’ fungieren. Pfaue sind extrem aufmerksam und mit ihren lauten, durchdringenden Warnschreien weisen sie frühzeitig auf Gefahren oder Eindringlinge hin. In Indien werden diese Töne als „minh-ao“ bezeichnet, was so viel bedeutet wie „Es wird Regen kommen“. Und in der Tat ertönen diese Warnschreie vermehrt vor Unwettern.

In unseren Breiten entscheiden sich Menschen meistens wegen des schönen Aussehens und des edlen Gehabes für einen Pfau. Doch spätestens in der Balzzeit kommt dann die große Ernüchterung. Dann sind die Tiere nämlich sehr aktiv und vor allem eines: unüberhörbar! Das ist erfahrungsgemäß auch der Grund, warum Pfaue von ihren überforderten Haltern ab und zu auf den Tierschutzhof der PFOTENHILFE abgeschoben werden.

Möchte man die Pfaue und die über 400 weiteren Tiere der PFOTENHILFE Lochen kennenlernen, hat man dazu an jedem ersten Sonntag im Monat Gelegenheit. Der nächste Termin ist Sonntag, 5. Februar 2017 von 14 bis 16 Uhr, und die Besucher werden anlässlich der Faschingszeit diesmal mit tierfreundlichen, rein pflanzlichen Faschingskrapfen zum Kaffee empfangen.

Hinweis: An Besuchertagen findet aus Tierschutzgründen keine Tiervergabe statt.

Veröffentlicht am: 27.01.2017

Categories
Was gibt es Neues?!

Tierschutzministerium will Rückschritt im Tierschutz um über 12 Jahre!

Freibriefe für Hundekettenhaltung, Diensthundebrutalität, Katzenleid, etc. geplant / Schon 250 kritische Stellungnahmen auf Parlamentswebsite!

Breiter Protest richtet sich derzeit gegen des Tierschutzministerium, das vorbildliche Bundestierschutzgesetz aus 2005 in mehreren Punkten massiv zu verschlechtern. Privatpersonen und Organisationen bis hin zu Universitäten und Gerichten kritisieren weitreichende Ausnahmen, die bisher strafbare Tierquälerei legalisieren würden.

Bis 3. Februar 2017 besteht noch die Möglichkeit Stellungnahmen zu diesem verantwortungslosen Gesetzesentwurf abzugeben, weshalb die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE derzeit über soziale Medien dazu aufruft, sich zu beteiligen. Und zum Zeitpunkt dieser Aussendung waren schon 250 Stellungnahmen auf der Parlamentswebsite online: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00280/index.shtml

Konkret geht es um weit mehr als die bereits thematisierte geplante Rücknahme der Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (http://www.pfotenhilfe.org/blog/was-gibt-es-neues-1/post/pfotenhilfe-und-vier-pfoten-warnen-192).

Seit 2005 ist die – auch kurzfristige – Kettenhaltung von Hunden verboten. Die geplanten Ausnahmen würden dieses Verbot weitestgehend außer Kraft setzen:

Das Anbinden von Hunden bei „Freizeitaktivitäten“, bei Ausbildungsmaßnahmen und von Dienst- oder Begleithunden soll sogar ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt werden. Man könnte also den ganzen Tag Schifahren und währenddessen den Hund vor dem Haus anketten. Und wir dachten, Österreich hätte das Tierschutzverständnis der süd- und osteuropäischen Länder längst überwunden, aber jetzt sollen wir deren grausame Praktiken übernehmen?

Ursprünglich längstens bis Ende 2017 geltende Ausnahmen vom Qualzuchtverbot werden einfach ohne Frist verlängert. Vom Mops über Minischwein und Perserkatze bis hin zum Masthuhn, das in fünf Wochen sein Schlachtgewicht erreichen muss und dessen Knochen brechen, weil sie das eigene Körpergewicht nicht mehr tragen können – alles plötzlich kein Problem mehr!?

Der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen wurde 2005 verboten und 2008 wieder aufgehoben, weil man damit die illegalen Importe eindämmen wollte. Als Tierschützer aufdeckten, dass die Welpen aus den gleichen grauenhaften Auslandszuchten kommen, wie bei den illegalen Straßenverkäufen, sah man ein, dass dies ein Fehler war und wollte das Verbot wieder in Kraft setzen. Davon ist jedoch im Entwurf keine Spur mehr.

Die geplante de facto Aufhebung der Katzenkastrationspflicht

Als die Ausnahme von der Kastrationspflicht für „Katzen in bäuerlicher Haltung“ gestrichen wurde, begründete das Ministerium dies so:

“Seit 1. April sind bei Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie nur noch Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzerinnen und Besitzer dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen werden solche Fälle künftig verhindert.” http://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Tiergesundheit/Tierschutz/Neuerungen_im_Tierschutz_mit_1_April_2016

Und an anderer Stelle noch konkreter:

„Mit dieser Bestimmung soll das Tierleid der streunenden Katzen vermindert werden, die vermehrt schweren Infektionskrankheiten, Verletzungen durch Kämpfe um weibliche Tiere, Schwächung durch regelmäßige aufeinander folgende Geburten, hoher Welpensterblichkeit, schlechter Versorgung, Verwurmung und Hautparasiten ausgesetzt sind.“
http://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/8/3/0/CH1118/CMS1459506475555/katzen_hunde_zucht.pdf

Da man sich also im Ministerium der Problematik seit langem ganz genau und detailliert bewusst ist, wirkt es besonders absurd und skrupellos, dass die Kastrationspflicht jetzt gänzlich abgeschafft werden soll. Das Gesetz widerspräche dann der Kastrations-Verordnung und würde deren Rechtskraft faktisch aufheben. Man fragt sich also zu Recht, welcher politischen Deal hier auf dem Rücken der Tiere eingegangen wurde, um ein so windiges Gesetzeskonstrukt zu schaffen, das sich selbst ad absurdum führt und eine mehr als sinnvolle Gesetzgebung damit wieder außer Kraft setzt.

Streunerkastrationsprojekte stellen einen großen Kostenfaktor für die PFOTENHILFE und andere Organisationen dar, die – oft mit finanzieller Unterstützung der Länder – verwilderte Katzen fangen, kastrieren, chippen und registrieren, impfen, entwurmen und wieder in ihrem angestammten Revier freilassen. Die Gesetzesänderung würde diese Bemühungen mit einem Schlag zerstören und somit nicht nur Tierleid fördern sondern auch Steuergelder verschwenden, wenn auf der einen Seite kastriert und auf der anderen Seite der Weg zur unkontrollierten Vermehrung politisch geebnet wird. In diesem Falle wäre die PFOTENHILFE jedenfalls nicht mehr bereit, weiterhin diese Kosten und Mühen auf sich zu nehmen und müsste daher ihr Kastrationsprojekt sowie die Versorgung und Aufzucht der oft verwaisten Fundtierbabys einstellen. Was die für den Vollzug verantwortlichen Länder mit so einer widersprüchlichen Gesetzgebung machen würden, ist völlig unklar. Schon seit 1. April 2017 lässt die Kastrationsverordnung bereits so viel Interpretationsspielraum zu, dass die Vollzugspraxis der Amtstierärzte von Ratlosigkeit geprägt ist. Deren Hoffnung, dass möglichst bald eine Konkretisierung folgt, wird hiermit jedenfalls zunichte gemacht.

Veröffentlicht am: 26.01.2017

Categories
Was gibt es Neues?!

PFOTENHILFE und VIER PFOTEN warnen:

Neudefinierung des Begriffs „Zucht“ soll Landwirten weiter Ausnahmen ermöglichen

PFOTENHILFE und VIER PFOTEN schlagen Alarm: Das
für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium (BMGF) hat
zwischen den Weihnachtsfeiertagen einen Gesetzesentwurf in
Begutachtung geschickt, der die im April verordnete Ausweitung der
Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen praktisch rückgängig macht.

„Nachdem Züchter von der Kastrationspflicht explizit ausgenommen
wurden, wird nun einfach der Begriff „Zucht“ neu definiert“, sagt PFOTENHILFE-Obfrau Johanna Stadler. Das würde Landwirten ermöglichen, ihre Katzen weiterhin unkastriert zu lassen.

Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von VIER PFOTEN, erklärt: „ Zuvor war ein Züchter laut Gesetzestext jemand, der eine „gezielte Anpaarung“ der Tiere ermöglichte.

Nun wurde das Wort „gezielte“ einfach gestrichen. Damit würden Landwirte automatisch zu Züchtern: Jegliche Vermehrung – ja sogar Inzucht mit all ihren hinlänglichbekannten, grausamen Folgen – würde als Zucht durchgehen.

Das ist aus Tierschutzsicht natürlich nicht akzeptabel.

Tierfreunde waren erleichtert, als mit 1. April 2016 per Verordnung
die gesetzliche Kastration von Freigängerkatzen auch auf
Bauernhofkatzen ausgeweitet wurde, die den Löwenanteil der
Streunerkatzenpopulationen verursachen. Da die Zucht auch weiterhin
ausgenommen war, bot sich für findige Landwirte bereits der Ausweg,
sich als Züchter registrieren zu lassen. Mit dem neuen
Gesetzesentwurf wäre diese Lösung aber noch um einiges einfacher
umzusetzen.

In den Erläuterungen zum Entwurf schreibt das Ministerium:

„Weiters soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit ein meldepflichtiger Tatbestand – auch dann gegeben ist, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnetwerden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist.“ Damit wird deutlich, dass das Gesetz all jene ausnehmen soll, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen wollen. Dazu Stadler: „Dass im österreichischen Tierschutzgesetz nicht einmal die geringsten Merkmale einer ordentlichen Zucht definiert sein sollen, ist ein Armutszeugnis. Das Ausschließen von Inzucht oder das Ausscheiden von aufgrund der Genetik für die Zucht nicht geeigneten Tieren wäre das Mindeste, was in einer Begriffsdefinition der Zucht festgeschrieben sein müsste.“

„Die Verordnung zur Kastrationspflicht wäre damit das Papier nichtmehr wert, auf dem sie steht. Denn jeder, der nicht kastrieren will, kann einfach eine Zucht anmelden und hat keine Strafen mehr zu fürchten“, so Stadler. Sie weiß, was die Folgen einer unkontrollierten Vermehrung der Katzen ist: „In die PFOTENHILFE werden regelmäßig kranke Katzenbabys gebracht. Wir fangen und kastrieren rund 400 Streuner- und Bauernhofkatzen im Jahr. Die meisten haben Verletzungen, Krankheiten und Seuchen, an denen sie oft elendig zugrunde gehen. All das ist bekannt. Trotzdem wurde das genaue Gegenteil der Tierschutzforderungen in den Gesetzesentwurf geschrieben!“

Auch VIER PFOTEN sieht seine Forderungen nicht berücksichtigt:

„Ganz wichtig war uns beispielsweise eine Chip- und Registrierungspflicht
für Katzen, die wieder nicht im Entwurf enthalten ist.“

Im vergangenen Jahr war VIER PFOTEN im Rahmen der „Alles Katze!“-Tour in den Bundesländern unterwegs, um die Bevölkerung über Probleme rund um streunende Katzen in Österreich sowie über die gesetzliche Kastrationspflicht so genannter Freigängerkatzen aufzuklären.

Der Entwurf sieht, abgesehen davon, auch noch weitere
Verschlechterungen vor. So war etwa die Anbindehaltung von Hunden
seit Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes 2005
ausnahmslos verboten. Jetzt sollen unter anderem ohne Konkretisierung „Freizeitaktivitäten“ ausgenommen werden. Johanna Stadler: „In der Praxis bedeutet das etwa, dass ein Golfer ungestraft seinen Hund vor dem Clubhaus anbinden, stundenlang spielen gehen und im Extremfall sogar auch noch den ganzen Abend im Clubhaus verbringen könnte, während der Hund sich keinen Meter bewegen könnte.“

Alle Details zum Gesetzesentwurf

Veröffentlicht am: 13.01.2017

Categories
Was gibt es Neues?!

PFOTENHILFE zieht Bilanz-

Kälte und Schnee halten Tierschutzhof auch 2017 auf Trab

Das Jahr 2016 ist vorbei und der Tierschutzhof PFOTENHILFE in Lochen (OÖ/Sbg. Grenzgebiet) zieht Bilanz. Das Jahr begann gleich einmal mit Eiseskälte, was die Tränkebecken immer wieder gnadenlos zufrieren ließ. Durch ein lokales Starkregenereignis am 1. Juni trat der mitten durch das über fünf Hektar große Grundstück führende Bach in kürzester Zeit über die Ufer. Nach wenigen Stunden standen Teile der PFOTENHILFE unter Wasser. Besonders die tiefer gelegenen Stallungen und Hundebereiche wurden stark in Mitleidenschaft gezogen.

Doch kaum war die Überschwemmung vorbei, folgte eine Katzenschwemme! Noch nie wurden uns so viele ausgesetzte Katzen gebracht. Zu Ferienbeginn wurden sogar eine Katzenmutter mit drei Babys in einem Karton auf einem Parkplatz abgestellt – wie in einem schlechten Film. Die mit 1. April in Kraft getretene Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen hatte sich natürlich noch nicht ausgewirkt. Aber auch auffällig viele Hunde aus Südosteuropa waren es 2016, die teils über das Internet bestellt und nach kurzer Zeit – wegen Überforderung oder weil sie nicht den Erwartungen entsprochen haben – wieder abgegeben wurden.

Im Jahr 2016 konnten wir über 200 Hunde und Katzen Tiere vermitteln.

Hingegen haben wir 542 Tiere aufgenommen. Darunter fallen auch viele Fundtiere, die von ihren Haltern wieder abgeholt wurden, sowie neben Hunden und Katzen auch Hühner, Schweine, Ziegen, Schafe, Esel, Kaninchen, Meerschweinchen, Sittiche, flugunfähige Schwäne, Kleinnager und über 200 Wildtierwaisen, die wir liebevoll großgezogen oder gesundgepflegt und anschließend wieder ausgewildert haben.

Aber auch mehr als 50 Igel, die bei uns Winterruhe halten, weil sie zu schwach, krank oder klein waren um in Freiheit zu überleben.

Und natürlich auch einige wenige Tiere, die Opfer von Auto- und Mähunfällen wurden und nur mehr von unserem Tierarzt von ihren Qualen erlöst werden konnten.

Wie jedes Jahr haben wir auch 2016 wieder knapp 400 Katzen aus Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich im Zuge unseres Streuner-Kastrationsprojektes eingefangen, kastriert, medizinisch versorgt und gegen Parasiten behandelt und anschließend in ihrem angestammten Revier wieder freigelassen.

Seit 25. November muss der gesamte Geflügelbestand wegen der Vogelgrippe in den Stallungen eingesperrt sein. Da die Stallpflicht jetzt sogar auf ganz Österreich ausgeweitet wurde, ist ein Ende dieser Verordnung nicht absehbar.”

Und auch 2017 hat mit klirrender Kälte und viel Schnee begonnen, was das Team der PFOTENHILFE auf Trab hält. Allerdings hat die Kälte auch einen Vorteil: da die Weiden zugefroren und tief verschneit sind, können auch schwere Huftiere sich austoben ohne die Wiese zu zerstören. Den Hunden macht der Schnee natürlich auch großen Spaß. Und die “Glücksschweine” – im doppelten Sinn – sind mit großen Mengen Stroh vor der Kälte geschützt.

Veröffentlicht am: 11.01.2017